Preise
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte. Dies ist für Sie natürlich wenig aufschlussreich, da die Ankaufsuntersuchung sich zusätzlich noch aus mehreren Einzelposten der GOT zusammensetzt und der jeweilige Tierarzt den ein- bis dreifachen Gebührensatz verlangen darf.
Da es aufgrund berufsrechtlicher Regelungen nicht gestattet ist, im Voraus (im Internet) Preise zu nennen, wenden Sie sich bitte persönlich an uns, bzw. direkt an den jeweiligen Tierarzt aus Ihrer Region.



