Weiterführende Untersuchungen
Jede Ankaufsuntersuchung beinhaltet mindestens die klinische Untersuchung. Die weiterführenden Untersuchungen (Röntgen, Endoskopie. Ultraschall, usw.) müssen immer zusätzlich in Auftrag gegeben werden und sind nicht automatisch Teil des Untersuchungsauftrages.



