Ultraschalluntersuchung

Die Ultraschalluntersuchung dient vor allem dafür, klinische Auffälligkeiten genauer zu untersuchen. Sie wird routinemäßig – außer bei Zuchttauglichkeitsuntersuchungen – im Rahmen von Ver- und Ankaufsuntersuchungen normalerweise nicht durchgeführt. Das liegt daran, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass bei routinemäßigen Ultraschalluntersuchungen klinisch bedeutende Entdeckungen gemacht werden. Hingegen ist eine falsche Diagnosestellung durch das Auftreten von Artefakten häufig.

Die Ultraschalluntersuchung macht jedoch besonderen Sinn, wenn klinische Beobachtungen gemacht wurden und man deren Ursache oder deren Ausmaß  genauer untersuchen möchte. Dies ist besonders häufig im Bereich der Sehnen und Bänder der distalen Gliedmaßen der Fall. Weiterhin findet die Ultraschalluntersuchung als wichtiges bildgebendes Verfahren generell Verwendung bei der Untersuchung des Bewegungsapparates, des Gastrointestinaltraktes, des Herzens, der Lunge und manchmal auch anderen Organen wie zum Beispiel den Augen.